Bei Verträgen, die anlässlich von Messen unterzeichnet werden, ist das Rücktrittsrecht im Normalfall ausgeschlossen: wenn die Messe regelmäßig abgehalten wird und eine präzise Dauer hat, entspricht diese einem "Geschäftslokal", und somit hat man kein Recht mehr auf einen Rücktritt vom Vertrag.

Auf jeden Fall ist es immer ratsam die Vertragsbedingungen zu kontrollieren, um zu prüfen ob diese ein solches Recht vorsehen oder nicht.

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