Wie viel Zeit ist seit der Beendigung der Bauarbeiten bis zur Entdeckung der Mängel vergangen?

In diesem Fall gilt eine 10-jährige Gewährleistung, welche ab dem Zeitpunkt der Beendigung der Bauarbeiten läuft (z. B. Datum der Mitteilung über den Abschluss der Arbeiten). Der Käufer hat das Recht, sich an die Baufirma (oder an den Verkäufer welcher die Arbeiten an der Immobilie in Auftrag gegeben hat) zu wenden und die Mängel zu beanstanden. Die Anzeige der Baumängel bzw. die Beanstandung hat innerhalb eines Jahres ab Entdeckung mittels Einschreiben mit Rückantwort zu erfolgen; ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist für die Schadensersatzansprüche ex Art. 1669 ZGB.
Nach der Anzeige der Mängel ist es ratsam, sich an die Baufirma (oder an den Verkäufer welcher die Arbeiten an der Immobilie in Auftrag gegeben hat) zu wenden, die Baumängel zu beanstanden und die Arbeiten anzuführen welche für die Behebung der Mängel notwendig sind. Um den Beweis dafür zu erbringen, dass es sich um effektive Baumängel handelt, kann ein Sachverständiger beauftragt werden, welcher das Bestehen der Mängel bestätigt.

Weitere Informationen

Wenn der Verkauf der Immobilie nach 10 Jahren ab Beendigung der Bauarbeiten erfolgt ist die 10-jährige Gewährleistung für Baumängel ex Art. 1669 ZGB verjährt. In diesem Fall besteht lediglich die Möglichkeit der „Gewährleistung für Mängel der verkauften Sache“ (Art. 1490 ZGB), welche allerdings sehr viel kürzere Fristen als jene der 10-jährigen Gewährleistung hat. Eventuelle Mängel müssen in diesem Fall innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung dem Verkäufer mitgeteilt werden (Anzeige welche immer mittels Einschreiben mit Rückantwort zu erfolgen hat), andererseits haben eventuelle Schadensersatzklagen innerhalb eines Jahres ab Übergabe der Immobilie zu erfolgen (Zeitpunkt der Übergabe geht oft mit dem Datum des notariellen Kaufvertrages einher).