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Vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung geförderte Ausgabe im Sinne des Dekrets vom 21 Mai 2013
Unfall- oder Krankenversicherung: Falls eine Person die Versicherungsprämie bezahlt hat, aber die vertragliche Altershöchstgrenze überschritten hat, ist diese versichert?
Wenn die Versicherung die Prämie nicht zurückerstattet hat, gilt die Person als versichert, auch wenn Sie die Altersgrenze überschritten hat.