Wie lange man ein Dokument aufbewahren muss, hängt von der jeweiligen Verjährungsfrist ab. Verjährung bedeutet, dass ein bestehender Rechtsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Verjährungsfrist kann nach Art der jeweiligen Forderung variieren, die allgemeine Verjährung beträgt laut Zivilgesetzbuch zehn Jahre.

Die Unterlagen müssen bis zum Ende dieser Frist aufbewahrt werden; ohne die Originalunterlagen ist es zum Beispiel nicht möglich, bei eventuellen erneuten Zahlungsaufforderungen den Beweis der bereits getätigten Zahlung zu erbringen. Daher sollten in der Regel die Papierversion (diese ist zu bevorzugen) oder eventuell die digitale Kopie aufbewahrt werden.

Eine detaillierte Auflistung der verschiedenen Fristen finden Sie hier: https://www.consumer.bz.it/de/aufbewahrungsfristen-fuer-unterlagen