Die Reinigungsfristen der Kaminkehrer sind in der Handwerksordnung geregelt.

In Abhängigkeit des Brennstoffes gelten verschiedene Reinigungsfristen:

Gas: 1x pro Jahr

Öl: 2x pro Jahr

Feste Brennstoffe (z.B. Holz, Pellets, ...): 3x pro Jahr

Für Holzherde und Holzöfen mit einer maximalen Förderleistung von 18 kW (Kilowatt) gibt es eine Sonderregelung, welche besagt, dass der Betreiber die Feuerstätte (= Herd bzw. Ofen) jedes zweite Mal selbst reinigen kann. Wichtig: ins Kehrbuch eintragen!

Hinweis zu den Reinigungsfristen: Der Kaminkehrer kann bei einer Anlage mit einer nachweislich sauberen, einer stark verschmutzenden oder einer schlecht eingestellten Verbrennung andere Kehrfristen festlegen. Auf jeden Fall ist mindestens einmal im Jahr die Überprüfung und Reinigung der Anlage durchzuführen.

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