Herr F. kontaktiert uns in einer seltsamen Angelegenheit. Er hat vor mehr als 8 Jahren eine Firma mit Arbeiten für mehrere tausend Euro beauftragt, und diese dann „schwarz“ bezahlt, da die Firma einen erheblichen Preisnachlass gewährte. Doch nun, nach all dieser Zeit, flattert plötzlich die Rechnung ins Haus, und die Firma verlangt den Betrag erneut. Herr F. weiß sich nicht wirklich zu helfen: wie kann er beweisen, dass die Zahlung erfolgt ist, wo es weder Banküberweisung noch Quittung gibt, die als Bestätigung herhalten könnten? Auch steht ihm der Weg über die Behörden nicht wirklich offen – sein Verhalten war genauso unrecht wie jenes der Firma, und kann mit Strafen belegt werden. Auf der Firmenseite präsentiert sich die Beweislage vermutlich vorteilhafter: vielleicht gibt es gegengezeichnete Kostenvoranschläge oder ähnliches, die beweisen, dass die Arbeiten in Auftrag gegeben und geleistet wurden. Und da es keine offiziellen Dokumente für eine erfolgte Abrechnung gibt, kann die Rechnung nun neu ausgestellt werden. Wird diese weder bezahlt noch beanstandet – und es gibt wie gesagt keinen „offiziell nennbaren“ Beanstandungsgrund – könnte die Firma die Summe gar gerichtlich eintreiben. Wir werden auf jeden Fall versuchen, für den Fall des Herrn F. eine Lösung im Verhandlungsweg zu finden, was nicht ganz leicht sein wird.

Klar ist hier, dass sich Jeder und Jede gut überlegen sollte, ob „billiger weil ohne Rechnung“ auf lange Sicht wirklich ein gutes Geschäft ist – denn ohne Beleg fehlt neben dem Nachweis der Zahlung auch der Grundstein für viele weitere Rechte, wie z.B. jenes auf Gewährleistung.