Frau L. hat in einem Geschäft einen Einkauf für 1,99 Euro getätigt und bar bezahlt. Auf dem Kassenbon findet sich zusätzlich die Angabe „Rundung +/-“ sowie der Betrag von 1 Euro-Cent, und die zu zahlende Summe macht 2 Euro aus. Frau L. möchte wissen, ob das so erlaubt ist?

Das ist es. Seit Jänner 2018 wurde, aus Kostengründen, die Produktion von 1 und 2 Cent-Münzen eingestellt. Die entsprechende Norm sieht vor, dass der zu zahlende Gesamtbetrag (und nicht die einzelnen Produktpreise!) auf die nächsten 5 Cent auf- oder abzurunden sind. Im Fall von Frau L. ist das korrekt passiert.

Die Münzen zu 1 und 2 Cent verlieren ihre Gültigkeit als Zahlungsmittel nicht, und können weiterhin verwendet werden.

Die Rundung wird auch bei Beträgen in bar, die an die öffentliche Verwaltung zu zahlen (oder von dieser auszuzahlen) sind, angewandt.

Voraussetzungen für die Anwendung der Rundung ist es, dass die gesamte Zahlung in bar erfolgt – Beträge, die per Karte oder M-Payment (also über das Handy) beglichen werden, sind von dieser Rundung daher nicht betroffen.