Die Wintersaison hat in vielen Skigebieten bereits begonnen. Bevor allerdings Skier oder Board angeschnallt werden, sollte man sich noch kurz darüber Gedanken machen, ob man gegen Unfälle auf der Piste richtig versichert ist, denn bei Stürzen auf der Piste kann es zu schweren Verletzungen mit weitreichenden finanziellen Folgen kommen.

Für alle Beteiligten auf der Piste gelten beim Wintersport die gleichen Regeln. Der Internationale Skiverband (FIS) hat für Wintersportler aller Nationalitäten zehn Regeln für ein sicheres Fahren aufgestellt. Daran bemisst sich nach einem Unfall, ob ein Fahrer die üblichen Sorgfaltspflichten eingehalten hat oder nicht, und folglich auch die Schuld der SkifahrerInnen.

Wer Schuld am Unfall trägt, muss zahlen. Die finanziellen Folgen eines Unfalles können beträchtlich sein – neben (meist überschaubaren) Sachschäden kann es auch zu schweren Verletzungen kommen, die lebenslangen Einschränkungen nach sich ziehen könnten.

Für Wintersport-Begeisterte gilt daher abzuklären: Bin ich versichert, wenn ich einen Unfall verschulde? Einen Unfall erleide? Wenn ich klagen muss, um zu meinem Recht zu kommen? Wenn im Ausland etwas passiert?

Im Schadensfall gilt: sofort die eigene Versicherung verständigen. Die schriftliche Meldung muss dann innerhalb von 3 Tagen erfolgen.

Genauere Informationen und Tipps zu den einzelnen Deckungen auf www.verbraucherzentrale.it.