Frau M. ist dabei, in eine neue Mietwohnung einzuziehen. Als sie Strom und Gas anmelden will, stößt sie auf Schwierigkeiten. Der Strom-Zähler ist „gesperrt“, weil der Vormieter die Rechnungen nicht bezahlt hatte, und der Gaszähler ist tatsächlich verplombt (eine solche Plombe darf auf keinen Fall selbst entfernt werden, denn dies könnte strafbar sein). Sie fragt uns: „Was ist zu tun?“

Frau M. muss sich an das Unternehmen wenden, bei dem die Verträge aktiv sind, und um eine Neu-Aktivierung der Zähler mit Vertragserneuerung ansuchen. Dabei kann der Energielieferant eine Erklärung verlangen, dass für Frau M. der Vormieter ein Unbekannter ist. Frau M. muss die offenen Beträge aber keinesfalls bezahlen.

Alternativ kann der Enerieverkäufer beim Energieverteiler beantragen, den Vertrag „verwaltungstechnisch“ zu beenden; danach kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Dies kann aber unter Umständen länger dauern. Sollte nicht klar sein, bei welchem Unternehmen die Verträge abgeschlossen waren, hilft der Stromverteiler oder der Nationale Verbraucherschalter bei der Aufsichtsbehörde weiter.

Da diese Prozedur mitunter etwas länger dauern kann (auch bis zu 15 Tage), raten wir, das ganze unbedingt schriftlich abzuwickeln. Sollten sich Probleme abzeichnen, gibt es Rat und Hilfe in der VZS.