Kurt fragt: „Meine vor 3 Monaten gekaufte Waschmaschine ist kaputt gegangen. Der Händler schickte gleich den Servicedienst, der Schaden ist auch von der Gewährleistung gedeckt und ich muss nichts zahlen – aber nunmehr haben sie meine Waschmaschine seit 7 Wochen, und wenn ich nachfrage, werde ich immer nur vertröstet. Was kann ich tun?“

Der Verbraucherschutzkodex spricht von einer „angemessenen Frist“, innerhalb welcher die Reparatur zu erfolgen hat. Dies konkret in Tage umzusetzen ist natürlich alles andere als einfach, weil die „Angemessenheit“ immer von mehreren Umständen, nicht zuletzt von der Natur der Ware selbst, abhängt. Klar ist sicherlich, dass eine siebenwöchige Reparaturdauer bei einer Waschmaschine auf keinen Fall „angemessen“ sein kann.

Unser Tipp: Bei einer Übergabe zur Reparatur stets einen genauen und verbindlichen Termin für den Abschluss der Arbeiten bzw. die Rücklieferung und Montage vereinbaren. Dies macht es bei Überschreitung der Frist auch weitaus einfacher, für Abhilfe (z.B. in Form von Preisminderung) zu sorgen.

Kurt konnten wir nur raten, schriftlich auf die Vertragserfüllung zu pochen, wobei jedoch noch die gesetzlichen Fristen einzuräumen sind, was das Ganze erneut hinauszögern wird. Bleibt zu hoffen, dass die schriftliche Mahnung hilft!