Frau W. fragt uns, ob es noch möglich sei, sich in das Klageregister der Musterfeststellungsklage von VW einzutragen?

Das ist aktuell noch möglich, aber nur mehr bis zum 21. Februar 2022 – an diesem Tag schließt das Klageregister. Den Link zum Klageregister sowie die Anleitungen zum Ausfüllen gibts auf www.verbraucherzentrale.it sowie in den Geschäftsstellen der VZS.

Am 22.02.2022 findet nämlich am Oberlandesgericht Braunschweig die erste Verhandlung der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gegen Volkswagen statt. Mit dieser Musterfeststellungsklage verfolgt die VZS das vorrangige Ziel, für in Italien erfolgte Käufe von Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat mit einem Motor der Baureihe EA189 zu klären, ob und unter welchen Bedingungen Südtiroler Verbraucher:innen gegen VW Schadensersatzansprüche zustehen. Das Gericht hat auch die Frage zu beantworten, ob sich etwaige Ansprüche nach deutschem oder italienischem Recht richten.

In Zukunft könnten solch grenzüberschreitende Sammelklagen häufiger vorkommen: mit der Reform des Sammelklagerechts für Verbraucher:innen durch eine Richtlinie aus 2020, die bis Ende 2022 umgesetzt werden muss, hat der europäische Gesetzgeber explizit ein Register vorgesehen, in dem die für „grenzüberschreitende Klagen qualifizierten Einrichtungen“ erfasst werden (vgl. Richtlinie 1828/2020/EU).

Ob es direkt am 22.02.2022 zu einer Entscheidung kommt, ist derzeit noch nicht absehbar.