Familien in wirtschaftlich schwierigen Lagen haben Anrecht auf eine Unterstützung durch den Staat, um die Kosten für Strom und Gas zu verringern. Diese Maßnahmen heißen „Sozialbonus Strom“ bzw. „Sozialbonus Gas“. Seit 2021 muss um diese Gelder nicht mehr angesucht werden, sondern es ist ausreichend, die sogenannte „DSU-Erklärung“ abzugeben. DSU steht für dichiarazione sostitutiva unica, also in etwa „Einheitliche Ersatzerklärung“, und sie kann bei einem Patronat, bei einem Steuerbeistandszentrum, direkt bei der eigenen Gemeinde oder beim INPS (am Schalter und online) eingereicht werden.

Die Erklärung wird dann vom INPS weitergeleitet, und die Boni werden automatisch auf der Rechnung gutgeschrieben.

Der Strombonus beträgt aktuell bis zu 370 Euro pro Jahr, der Gasbonus bis zu 900 Euro pro Jahr (je nach Einkommen, Anzahl der Familienmitglieder und Art des Energieanschlusses), wobei der Staat die Beträge für das 2. Trimester 2022 noch erhöhen will, aber die genauen Zahlen noch nicht bekannt gegeben hat. Für schwerkranke Personen, die auf elektro-medizinische Geräte angewiesen sind, gibt es einen Bonus von 189 bis 676 Euro pro Jahr.

Ansuchen können Familien mit einem ISEE-Einkommen bis zu 12.000 Euro (20.000 Euro bei über 4 zu Lasten lebenden Kindern) sowie Inhaber:innen von reddito bzw. pensione di cittadinanza.

Auf der Strom- bzw. Gasrechnung findet sich die Ausschüttung des Bonus als getrennte Zeile mit Minus-Betrag (im Normalfall in der detaillierten Beschreibung der einzelnen Rechnungsposten).