Frau V. wandte sich an uns, weil sie nach der Rückkehr aus dem Urlaub, zum Schreck, eine dreistellige Handyrechnung erhielt. Dabei hatte sie auf Sizilien Urlaub gemacht – Kosten für Roaming im Nicht-EU-Ausland waren also nicht der Grund für die hohen Summen.

 

Ein Blick auf die Rechnung zeigte, dass die Kosten auf See angefallen waren, und zwar auf der Fähre, durch das sogenannte Satelliten-Roaming.

 

Frau V. war abends eingeschifft und hatte sich gleich schlafen gelegt. Kurz nach Mitternacht erhielt sie eine SMS, welche sie von der Aktivierung des Roamings informierte. Um fünf Uhr morgens wurden dann, einstellungsgemäß, automatische Updates auf das Handy heruntergeladen – zum stolzen Preis von 1,90 Euro je 100 Kb. Das Update von ca. 10 Mb schlug mit knapp 194,56 Euro zu Buche. Ähnliches spielte sich auf der Rückfahrt ab.

 

Wir konnten Frau B. zum Glück helfen: bei Überschreitung der Kostengrenze von 50 Euro hat laut Bestimmungen ein automatischer Stopp zu erfolgen. So konnten wir die Rückerstattung des Differenzbetrags erwirken.

 

Damit Ihnen unerwartete Abbuchungen nicht den Urlaubs-Wind aus den Segeln nehmen, raten wir, beim Einschiffen entsprechend vorzusorgen, indem Sie das Datenroaming ausschalten oder das Telefon in Flugmodus setzen.

 

Vorsicht: auch Telefonate und SMS werden zum teuren Satelliten-Preis verrechnet!

Wer auch auf See ohne „Kostenschock“ surfen oder telefonieren möchte, fragt beim eigenen Telefonanbieter bzw. bei der Schifffahrtslinie nach „Schiffs-Paketen“.

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