Herr A. fragt uns: „Ich habe den Medien entnommen, dass man auch heuer wieder um den Transportbonus von 60 Euro ansuchen kann. Was hat sich dabei geändert und wie kann ich den Transportbonus beantragen?

 

Was sich mit dem neuen Dekret zur Preistransparenz bei Treibstoffen (GD Nr. 5/2023) geändert hat, ist die Einkommensgrenze, innerhalb welcher um den „Transportbonus“ angesucht werden kann. Im Jahr 2022 lag diese nämlich bei 35.000 Euro; heuer kann dieser Zuschuss hingegen nur von Personen mit einem Einkommen von bis zu 20.000 Euro in Anspruch genommen werden.

 

Seit 17. April 2023 können Verbraucher:innen nun über das dafür vorgesehene und an die neuen Richtlinien der Regierung angepasste Portal (https://www.bonustrasporti.lavoro.gov.it/) ihren Antrag stellen. Der Transportbonus 2023 kann für den Antragsteller selbst oder für einen minderjährigen zu Lasten lebenden Begünstigten innerhalb 31. Dezember 2023 beantragt werden. Der Antragsteller meldet sich mit SPID oder elektronischer Identitätskarte (CIE) an und gibt die Steuernummer des Begünstigten an, z.B. kann ein Elternteil den Bonus für seine zu Lasten lebende Kinder beantragen. Für den Südtirol-Pass muss man aus der Liste der Unternehmen, bei denen der Bonus eingelöst werden kann, „STA SPA“ auswählen.

 

Weitere Informationen zum Transportbonus finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Arbeit (Link: https://www.bonustrasporti.lavoro.gov.it/#).