Bei Beschädigung des Reisegepäcks regelt das Montrealer Übereinkommen die Ansprüche, die Passagiere gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können.
Wenn Ihr Koffer beschädigt wurde, sollten Sie unverzüglich am Flughafen beim Lost&Found-Schalter reklamieren und eine Schadensmeldung einreichen, dabei wird der sogenannte PIR (Property Irregularity Report) ausgefüllt.
Machen Sie außerdem Fotos, um den Schaden zu dokumentieren.
Innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt des Koffers müssen Sie eine schriftliche Beschwerde an die Fluggesellschaft schicken, um Ihre Schadensersatzforderung einzureichen.
Wenn der Koffer repariert werden kann, erstatten Fluggesellschaften in der Regel die Reparaturkosten.
Falls die Reparatur nicht möglich ist, verlangen einige Fluggesellschaften eine Erklärung, dass der Koffer nicht repariert werden kann.
Einige Fluggesellschaften bieten einen Ersatzkoffer an, wobei sich Größe und Beschaffenheit des Ersatzkoffers am beschädigten Koffer orientieren.
Grundsätzlich wird eine Entschädigung anhand des Zeitwerts des beschädigten Gepäcks berechnet.
Die maximale Höhe der Entschädigung ist auf 1.288 Sonderziehungsrechte (SZR) begrenzt, das entspricht etwa 1500 Euro (kursabhängig).
Weitere Informationen: https://www.euroconsumatori.org/de/flugreisen_gepaeckreklamationen.