Die Richtlinien sehen in Südtirol drei Möglichkeiten vor, um das bestehende Gebäude zu erweitern:
- in die Höhe gehen durch den Ausbau des Dachbodens
- in die Tiefe gehen (Ausbau des Tiefparterres des so genannten semi interrato)
- in die Breite gehen, z.B. durch das Verschließen der Balkone
Durch die Inanspruchnahme des Energiebonus für die Gebäudesanierung kann das bestehende Gebäude im Ausmaß von 20% der bestehenden Baumasse mit einem Minimum von 200 m³ erweitert werden.